
BBhV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet
Eingangsformel : Inhaltsübersicht : Kapitel 1 : Allgemeine Vorschriften § 1 Regelungsgegenstand § 2 Beihilfeberechtigte Personen § 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
BBHV | NIH Center for Scientific Review - National Institutes of …
2024年6月13日 · The BBHV study section reviews applications focused on basic molecular and cellular mechanisms and physiology of blood, heart and vascular cells and tissues in normal and pathologic conditions. The applications in BBHV are focused on …
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 6 von 105 - (4) Nicht beihilfeberechtigt nach dieser Verordnung sind diejenigen Beamtinnen und Beamten des
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen ...
(2) Die Beihilfeberechtigung setzt ferner voraus, dass der beihilfeberechtigten Person Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeiträge nach Abschnitt II oder Abschnitt V, nach § 22 Absatz 1 oder nach § 26 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder Übergangsgeld nach Abschnitt VI des Beamtenversorgungsgesetzes zustehen.
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. April 2024
März 2024 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die 10. Änderungsverordnung tritt mit den überwiegenden Regelungen am 1. April 2024 in Kraft.
BVA - Homepage - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
2024年7月15日 · Das Dokument enthält den Wortlaut der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in der Fassung der 9. Änderungsverordnung und ist maßgeblich für alle Aufwendungen, die bis zum 31. März 2024 entstanden sind.
Bundesbeihilfeverordnung – Wikipedia
Die deutsche Bundesbeihilfeverordnung regelt seit 2009 die Gewährung von Beihilfe für Beamte und ehemalige Beamte des Bundes und für Versorgungsempfänger. Sie wird durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums konkretisiert.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
1 Die Beihilfe ist eine eigenständige ergänzende beamtenrechtliche Krankenfürsorge. 2 Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (§ 78 des Bundesbeamtengesetzes [BBG]), sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch eine ...
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Übersicht
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen. (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) Vom 13.
Beihilferecht des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
Die Beihilfe ist die eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie – in Zusammenspiel mit der ergänzenden privaten Krankenversicherung. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gewährt.