Ein bestimmtes Verfahren zur Errechnung Ihres Ver­äuße­rungs­gewinns ist übrigens nicht vor­ge­schrie­ben. Sie haben die Wahl, das Fifo-Verfahren ist nur eine Mög­lich­keit.
Wird ein Gesetzgebungsvorschlag zu einem beliebigen Zeitpunkt des Verfahrens abgelehnt oder können das Parlament und der Rat keinen Kompromiss erzielen, so wird der Vorschlag nicht als Rechtsakt ...